INSTITUT FÜR

SOZIALWISSENSCHAFTEN


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Ansprechpartnerin

Mareike Tudor, M.A.
Büro für Auslandsstudium & internationale Kooperationen

Fachbereich Kultur- und Sozialwissenschaften
Seminarstraße 20
49074 Osnabrück

Bürotage: Montag - Donnerstag
Raum: 15/108
Sprechstunde: Telefonisch oder per Email (Video-oder Präsenzsprechstunde n.V.)
Tel.: 0541 969-4381
international@sozialwiss.uni-osnabrueck.de

Studienleistungen im Ausland

Studienleistungen, die während eines Auslandsstudiums im Rahmen einer Partnerhochschule (Erasmuspartnerschaft oder Hochschulkooperation) der Universität Osnabrück erbracht werden, können für das Studium angerechnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass bereits vor Antritt des Auslandsaufenthaltes ein Learning Agreement abgeschlossen wurde. Dieses enthält sowohl die geplante Kursbelegung an der Gasthochschule, als auch die Anrechnung dieser Kurse für den Heimatstudiengang. Es handelt sich dabei um einen Vertrag, der die vereinbarte Anrechnung bei erfolgreichem Abschluss der Kurse verbindlich zusichert. Das Learning Agreement wird von entsendender und empfangener Universität unterschrieben. Für die Unterschrift am Institut für Sozialwissenschaften ist das Büro Auslandsstudium & Praktika zuständig. Bitte beachten Sie den unten verlinkten Leitfaden zu den Anrechnungsregelungen.

Im Rahmen des Erasmusprogramms ist es vorgesehen, dass Studierende an der jeweiligen Gastuniversität in Vollzeit studieren. Das bedeutet, dass pro Semester Kurse im Umfang von 30 ECTS Punkten (Spielraum: +/-5 Punkte) belegt werden sollen. Die Kurse werden im Vorfeld des Auslandsaufenthaltes in einem Learning Agreement vereinbart. Das Learning Agreement ist ein wichtiges Dokument auf dessen Grundlage die Auszahlung des Erasmus-Mobilitätszuschusses erfolgt. Im Vorfeld festgelegte Kurse können aber zu Beginn des Auslandsaufenthaltes noch getauscht werden, z.B. bei Überschneidungen im Stundenplan. 

Auch bei Auslandsaufenthalten an anderen Partnerhochschulen (z.B. Hochschulkooperationen) außerhalb des Erasmusprogrammes oder selbst organisierten Auslandsaufenthalten muss ein Learning Agreement abgeschlossen werden, damit die spätere Anrechnung gewährleistet werden kann (siehe Allgemeine Prüfungsordnung). Die vorgeschriebene Zahl an Credits kann dabei je nach Programm und Hochschule variieren.

I.d.R. sind Anrechnungen im Wahlbereich Ihres Studienganges grundsätzlich möglich, sofern es sich um reguläre akademische Kurse handelt. Für die Anrechnung von Pflicht- bzw. Wahlplfichtveranstaltungen muss bei Unterschrift des Learning Agreements im Büro Auslandsstudium & Praktika der "Antrag auf Anerkennung von im Ausland geplanten Leistungen" (mit Genehmigung des Prüfungsausschusses) vorgelegt werden. Die letztendliche Anrechnung der Leistungen erfolgt nach dem Auslandsaufenthalt auf der Grundlage des von der Gastuniversität ausgestellten Transcript of Record. Dieses muss zusammen mit dem Learning Agreement (inkl. evtueller Änderungen) dem Prüfungsamt vorgelegt werden. Änderungen in der Kursbelegung und Anrechnung müssen noch während des Auslandssemesters mit dem Formular "During the Mobility" vereinbart werden.

Für ERASMUS-Studienaufenthalte ab dem akademischen Jahr 2021/22 sollen die Learning Agreements nach Möglichkeit papierlos als "OLA- Online Learning Agreements" abgeschlossen werden. Die Erstellung des Online Learning Agreements erfolgt in der Erasmus+ App oder auf der OLA Homepage https://www.learning-agreement.eu/. Nähere dazu finden Sie in dem Leitfaden zum OLA. Sollte die Gastuniversität noch nicht am OLA teilnehmen, kann auch das Learning Agreement auch über das bisherige Formular abgeschlossen werden.

Lassen Sie sich gerne zur Anrechnung von Auslandsleistungen und zum  Learning Agreement im Büro Auslandsstudium& Praktika beraten!

Formulare und Leitfäden

Antrag auf Anerkennung von im Ausland geplanten Leistungen (für (Wahl-)Pflichtkurse)

Leitfaden zum Learning Agreement

Leitfaden zum Online Learning Agreement - OLA

Formular Learning Agreement Erasmus 2020_21

Formular Learning Agreement allgemein/Hochschulkooperationen